Die Oberste Jagdbehörde hat folgende Vorgaben für Gesellschaftsjagden festgelegt:
Corona-Merkblatt für Gesellschaftsjagden (Stand 02.11.2020): z.B. verbindlicher Entfall des Streckelegens, verbindlicher Entfall des Schüsseltreibens, keine Bläser …
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informiert darüber, worauf Jagdherren und Jagdleiter bei der Ausrichtung von Gesellschaftsjagden neben den üblichen Sicherheitsvorkehrungen achten müssen.
Bei der Planung und Durchführung von Gesellschaftsjagden sind grundsätzlich die aktuellen Coronabestimmungen der einzelnen Länder wie auch die örtliche Entwicklung der Pandemie zu berücksichtigen. Die Landesjagdverbände haben Empfehlungen zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen Corona veröffentlicht. Die folgenden Empfehlungen sind eine Hilfestellung für den verantwortlichen Jagdherren.